Die MiR-Bet nimmt die Verantwortung von Spieler- und Jungendschutz sehr erst und führt strenge Ausweiskontrollen durch die geschulten Mitarbeiter unserer Shops durch. In unseren Wettannahmestellen ist Minderjährigen bereits das Betreten der Lokalität verboten. Dies gilt auch, wenn die Personen in Begleitung von volljährigen Geschwistern oder Erziehungsberechtigten sind.
Sollten Sie als Kunde unserer Filialen eine Spielpause in Anspruch nehmen, können Sie das in jeder unserer Wettvermittlungsstelle. Bei der zeitlich begrenzten Spielpause können Sie einen Ausschlusszeitraum wählen, wo Sie keine Wetten abschließen können. Sollten Sie eine unbefristete Spielpause beantragen, wird Ihr Konto gesperrt und verbleibende Gelder auf Ihrer Kundenkarte ausgezahlt. Mit jeder Spielsperre in der Wettannahmestelle geht auch ein Hausverbot einher.
Glücksspiel kann süchtig machen. Infos und Hilfe unter www.bzga.de.
Kerberos Compliance steht uns als zuverlässiger Premium-Partner für eine umfassende und komplexe Geldwäscheprävention zur Verfügung. Somit zeigt sich die MiR-Bet als verlässliches Unternehmen, welches die gesetzlichen Bestimmungen und die hohen regulatorischen Anforderungen im ganzen Filialnetz automatisiert umsetzt.